4. Anträge der Parteien In der Berufungserklärung vom 5. Juni 2023 stellte die Verteidigung namens des Beschuldigten folgende Rechtsbegehren (pag. 238; Hervorhebungen im Original): I. Die Berufung wird gutgeheissen. II. Das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 25. November 2022 wird wie folgt abgeändert: «I. A.________ wird vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren, angeblich begangen am 04.12.2020 auf der Autobahn A1 Ost, Lyssach, Fahrtrichtung Kirchberg, freigesprochen.