Mit Verfügung vom 28. November 2023 stellte die Verfahrensleitung einen schriftlichen Entscheid in den nächsten Wochen in Aussicht (pag. 325 f.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Praxisgemäss wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 23. August 2023; pag. 294 f.), ein IVZ-Auszug betreffend Administrativ- 2 massnahmen (datierend vom 23. August 2023; pag. 296 ff.) sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 4. August 2023; pag. 291 f.) über den Beschuldigten eingeholt.