Innert erstreckter Frist teilte die Verteidigung am 21. Juli 2023 das Einverständnis des Beschuldigten mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens mit (pag. 283). Mit Verfügung vom 26. Juli 2023 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet und der Beschuldigte zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung aufgefordert (pag. 285 f.). Die Verteidigung reichte die schriftliche Berufungsbegründung innert erstreckter Frist mit Schreiben vom 24. November 2023 ein (pag. 315 ff.). Mit Verfügung vom 28. November 2023 stellte die Verfahrensleitung einen schriftlichen Entscheid in den nächsten Wochen in Aussicht (pag.