2. Berufung und Gang des oberinstanzlichen Verfahrens Gegen dieses Urteil meldete die Verteidigung des Beschuldigten am 2. Dezember 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 203). Mit Verfügung vom 12. Mai 2023 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend vom 11. Mai 2023, zu (pag. 228 f. und pag. 207 ff.), wobei die Verfügung der Verteidigung am 15. Mai 2023 zugestellt wurde (vgl. pag. 232). Am 5. Juni 2023 reichte die Verteidigung form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein, mit welcher das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten wurde (pag. 235 ff.).