1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 25. November 2022 erklärte das Regionalgericht Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren, (grobfahrlässig) begangen am 4. Dezember 2020 auf der Autobahn A1 Ost, Lyssach, Fahrtrichtung Kirchberg. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 960.00, bedingt zu vollziehen bei einer Probezeit von 2 Jahren.