14. Subsumtion Wie vorstehend ausgeführt, erachtet es die Kammer mit der Vorinstanz als erstellt, dass der Beschuldigte am 3. Januar 2022 um ca. 10:50 Uhr in C.________ (Ort) (Hauptstrasse .________) als Lenker eines Personenwagens in einer unübersichtlichen Rechtskurve den vorausfahrenden .________ Linienbus trotz Gegenverkehrs überholte und der entgegenkommende Personenwagen in der Folge auf eine Ausweichstelle fahren musste.