10 Sicherheitslinien dürfen von Fahrzeugen weder überfahren noch überquert werden (Art. 73 Abs. 6 Bst. a SSV). Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linie zu fahren (Art. 34 Abs. 2 SVG). Das Gebot des Rechtsfahrens will verhüten, dass sich Fahrzeuge gegenseitig gefährden, die in entgegengesetzter oder gleicher Richtung fahren (vgl. GIGER, Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz, 9. Aufl. 2022, N. 1 zu Art.