Linienbus trotz Gegenverkehrs überholte. In der Folge musste der entgegenkommende Personenwagen auf eine Ausweichstelle fahren, um eine Frontalkollision mit dem Fahrzeug des Beschuldigten zu vermeiden. Der Beschuldigte überfuhr beim Wiedereinbiegen auf seine Fahrbahn die Sicherheitslinie. In subjektiver Hinsicht ist festzuhalten, dass sich der Beschuldigte bewusst war, dass es gefährlich ist, einen Linienbus an einer unübersichtlichen Stelle mit Gegenverkehr zu überholen, und es verboten ist, die Sicherheitslinie zu überfahren.