Dass die Zeugin dabei gleich wie der Beschuldigte aussagte (beispielsweise ebenfalls mit dem fehlenden Zeitdruck argumentierte, ohne danach gefragt worden zu sein), erweckt den Eindruck, dass sie es vermeiden wollte, den Beschuldigten zu belasten, und deshalb unbesehen seine Aussagen bestätigte bzw. sinngemäss wiederholte. Insofern erachtet die Kammer ihre Aussagen als ergebnisorientiert und sie vermögen die glaubhaften Aussagen der Zeugen F.________ und E.________ ebenso wenig in Frage zu stellen. 11.4 Beweisergebnis Nach dem Gesagten ist auf die glaubhaften Aussagen der Zeugen F.________ und E.________ abzustellen.