94 Z. 24 ff.). Nach dem Gesagten vermögen die Aussagen des Beschuldigten die glaubhaften Aussagen der Zeugen F.________ und E.________ nicht zu entkräften. Vielmehr lässt das Aussageverhalten des Beschuldigten darauf schliessen, dass er der Lenker des weissen Personenwagens war, der den .________ Linienbus überholte. 11.3 Aussagen der Zeugin D.________ Die Zeugin D.________ bestätige anlässlich der Einvernahme des Beschuldigten bei der Polizei vom 4. Februar 2022 dessen Aussagen (pag.