___ und E.________ somit durchwegs als glaubhaft einzustufen. 11.2 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte bestreitet demgegenüber, ein solches Überholmanöver ausgeführt zu haben, und will nichts von einem solchen wissen, weshalb eine Analyse seiner Aussagen dazu nicht möglich ist. Immerhin hat er, was das Rahmengeschehen betrifft, bestätigt, dass es beim Autoverlad H.________(Ort) zu einer Interaktion mit einer Frau kam, wobei diese ihn allerdings nicht direkt angesprochen haben soll (pag. 94 Z. 12 ff.).