_: «Eigentlich dachte ich es würde nicht reichen zum Kreuzen. Da der entgegenkommende Audi auf eine Ausweichstelle ausweichen konnte, kam es zum Glück nicht zur Kollision» [pag. 16 Z. 41 ff.]). Im Anzeigerapport ist hierzu vermerkt, dass es nach Ansicht der rapportierenden Polizisten unmöglich sei, an dieser Stelle bei einem voranfahrenden Linienbus den Gegenverkehr wahrzunehmen. Insgesamt sind die Aussagen der Zeugen F.________ und E.________ somit durchwegs als glaubhaft einzustufen.