Vor diesem Hintergrund (unübersichtliche Rechtskurve und Sicherheitslinie ca. ab Kurvenmitte [vgl. Satellitenbild der Fahrstrecke, pag. 10]) erweisen sich die Aussagen der Zeugen F.________ und E.________, wonach es sich um ein gefährliches Manöver gehandelt habe, ohne weiteres als nachvollziehbar (Aussage Zeuge E.________: «Wie sich diese Fahrzeuge schliesslich gekreuzt haben, ist mir ein Rätsel» [pag. 12 Z. 45]; «Ich denke, wenn die Ausweichstelle nicht gewesen wäre, so wäre es zum Unfall gekommen» [pag. 12 Z. 49 f.]; Aussage Zeugin F.________: «Eigentlich dachte ich es würde nicht reichen zum Kreuzen.