Auch darf bezweifelt werden, dass die Zeugin F.________ den ganzen Aufwand auf sich genommen hätte (Anzeige bei der Polizei und Auftritt als Zeugin bei der Polizei und vor Gericht), hätte sich das Geschehen nicht wie von ihr geschildert zugetragen. Schliesslich ist festzuhalten, dass sich die Aussagen der Zeugin F.________ in zeitlicher Hinsicht mit den Aussagen des Beschuldigten decken, wonach er und seine Freundin zwischen 11:00 Uhr und 11:30 Uhr beim Autoverlad H.________(Ort) angekommen seien. Der Beschuldigte muss somit kurz zuvor auf besagtem Strassenabschnitt unterwegs gewesen sein. Die Aussagen der Zeugin F.___