Ich konnte nicht sehen, ob das Postauto gebremst hatte oder nicht»; pag. 16 Z. 60 ff.), welche nachvollziehbar sind, zumal es sich beim geschilderten Geschehen um einen dynamischen, rasch ablaufenden Vorgang handelt, der im Nachhinein kaum lückenlos und umfassend wiedergegeben werden kann. Bei der Schilderung erfundener Vorgänge wären keine derartigen Erinnerungslücken zu erwarten. Die Zeugin F._____