Dass die Strasse nass gewesen sei (pag. 17 Z. 111 f.), relativierte sie gleich selbst, indem sie ausführte, dass es keinen Schnee auf der Strasse gehabt habe und es nicht glatt gewesen sei. Da die Strasse durch schattige Waldpassagen führt, lässt sich nicht ausschliessen, dass die Strasse an gewissen Stellen tatsächlich nass war. Die Zeugin F.________ gestand ferner Erinnerungslücken ein («Ich kann ihnen aber nicht genau sagen, wie gross der Abstand dazwischen noch war. Es ging zu schnell. Ich konnte nicht sehen, ob das Postauto gebremst hatte oder nicht»;