4 weit relevant wird direkt im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung auf die einzelnen Beweismittel eingegangen. 10. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete gestützt auf die vorhandenen Beweismittel und insbesondere die als glaubhaft taxierten Aussagen der Zeugen E.________ und F.________ die angeklagten Sachverhalte (Bst. a und Bst. b des Strafbefehls) als erstellt (S. 12 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 138).