Bestritten und zu prüfen ist somit, ob der Beschuldigte am 3. Januar 2022 um ca. 10:50 Uhr in C.________ (Ort) auf genanntem Streckenabschnitt in einer unübersichtlichen Rechtskurve den vorausfahrenden .________ Linienbus trotz Gegenverkehrs überholte und dabei eine Sicherheitslinie überfuhr, wobei der entgegenkommende Personenwagen auf eine Ausweichstelle fahren musste, um eine Frontalkollision zu vermeiden.