Nach eigenen Angaben sind sie zwischen 11:00 und 11:30 Uhr beim Autoverlad H.________(Ort) in G.________(Ort) angekommen (pag. 6 Z. 57). Unbestritten sind weiter die Witterungs- und Verkehrsbedingungen am besagten Tag: Es herrschte trockenes Wetter (pag. 7 Z. 111 [Aussagen des Beschuldigten], pag. 12 Z. 80 f., pag. 103 Z. 7 ff. [Aussagen von E.________; nachfolgend: Zeuge E.________]) und normales Verkehrsaufkommen (pag. 93 Z. 19 f.; vgl. auch Anzeigerapport pag. 2). Vom Beschuldigten wird nicht in Abrede gestellt, dass es im besagten Zeitpunkt zu einem Überholmanöver auf der genannten Strecke gekommen ist.