8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 3. Januar 2022 als Lenker eines weissen Personenwagens der Marke BMW (und der Kontrollschildnummer .________) mit seiner Freundin D.________ (nachfolgend: Zeugin D.________) in C.________ (Ort) auf der Hauptstrasse .________, unterwegs war. Sie waren zusammen auf dem Weg ins I.________, somit in Richtung G.________ (Ort) unterwegs (pag. 6 Z. 55 ff., pag. 7 Z. 76). Dafür wollten sie den .________ Autoverlad H.________ (Ort) nehmen. Nach eigenen Angaben sind sie zwischen 11:00 und 11:30 Uhr beim Autoverlad H.________(Ort) in G.________(Ort) angekommen (pag.