2 1. Die Ziffern I., 1. und 2. des Urteils des Regionalgerichts Oberland vom 17.11.2022 seien aufzuheben und es sei neu wie folgt zu entscheiden: 1.1. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der groben Verletzung der Verkehrsregeln freizusprechen. 1.2. 1.2.1. Dem Beschuldigten sei für das Vorverfahren und das erstinstanzliche Hauptverfahren eine Entschädigung für seine Anwaltskosten im Betrage von CHF 3'818.40 (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) vom Staat zu entrichten. 1.2.2.