1. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 763 Tagen (24. März 2021 bis 25. April 2023) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 26. April 2023 vorzeitig angetreten wurde. 2. zu einer Landesverweisung von 9 Jahren. 3. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (19/20) von CHF 32'027.60 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00. III.