3. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19. September 2018 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde und die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 A.________ auferlegt wurden (Ziff. IV. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). II. A.________ wird schuldig erklärt: