1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in D.________ (Ortschaft), E.________(Adresse) und anderswo in der Zeit vom 1. Mai 2019 bis am 24. März 2021 durch Erwerb zum Eigenkonsum, Besitz zum Eigenkonsum und Konsum von rund 4 Gramm Marihuana und Haschisch eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteildispositivs);