a SIS-II-Verordnung erfüllt ist. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist bei qualifizierten Betäubungsmitteldelikten zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bejahen, so dass eine Ausschreibung im SIS grundsätzlich gerechtfertigt ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_1107/2019 vom 27. Januar 2020 E. 2.6.4). Die Landesverweisung ist demnach im SIS auszuschreiben. 30. Weitere Verfügungen Hinsichtlich der weiteren Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. 85 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.