Anpassungen beim Aufwand erfolgen insoweit, als für die tatsächliche Dauer der Hauptverhandlung und die Teilnahme an der mündlichen Urteilseröffnung vom 7. Mai 2024 ein Zuschlag von 5 Stunden vorgenommen wird. Alsdann werden für den 7. Mai 2024 ein Reisezuschlag von CHF 75.00 ergänzt sowie eine Erhöhung der Auslagen um CHF 56.00 (Reisekosten) vorgenommen. Demnach resultiert eine an Rechtsanwältin B.________ auszurichtende amtliche Entschädigung von CHF 4'606.90.