Auch für ein Rückkommen auf die Höhe der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren (ab 12. Oktober 2022) besteht kein Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit CHF 7'905.20. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von 19/20, ausmachend CHF 7'509.95, zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.