Er sei in Eritrea im Militär gewesen und sei desertiert. Wenn er zurückkehren würde, müsste er entweder ins Gefängnis oder ins Militär. Ausserdem habe er Kinder, was das Ganze noch schwieriger mache. Er könne in Eritrea nicht in Frieden leben (pag. 1279 Z. 21 ff.). Vor der oberen Instanz sagte er zum Thema Landesverweisung, wenn das Gesetz dies fordere, müsse er sich dem beugen. Aber es sei sehr schwierig, zurückzugehen nach Eritrea mit der aktuellen Lage, die sich bis heute vor Ort nicht geändert habe. Auch sei es schwierig, weil er hier Kinder habe. Auch seien die diplomatischen Beziehungen zwischen seinem Land und der Schweiz schwierig (pag. 1533 Z. 76 ff.).