Die Tochter werde im Juli oder August 2024 fertig mit ihrer Lehre im Gastronomiebereich (pag. 1533 Z. 50 f. und Z. 54). Seinen Sohn habe er nicht persönlich treffen können aufgrund dessen gesundheitlichen Zustands und der Pflege, die er benötigte. Sie hätten aber monatlich telefonischen Kontakt. Von dem, was er höre, gehe es ihm gesundheitlich relativ gut (pag. 1533 Z. 67). Darüber hinaus ist festzuhalten, dass ein Teil der Familie des Beschuldigten – darunter seine Eltern und ein Teil seiner Geschwister – nach wie vor in Eritrea lebt (pag. 639 Z. 131 ff.).