Er wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19. September 2018 wegen einfachen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 40.00 und einer Busse von CHF 150.00 verurteilt (pag. 1524). Im Bereich der Widerhandlungen gegen das BetmG ist der Beschuldigte demnach Ersttäter, nichtsdestotrotz steht es insgesamt schlecht um dessen Resozialisierungschancen.