Dem Beschuldigten gelang es trotz dieser Bemühungen jedoch nicht, in finanzieller Hinsicht stabile Verhältnisse herzustellen und Unabhängigkeit zu erlangen. So ist aktenkundig, dass der Beschuldigte vom 27. August 2015 bis 30. September 2016 und seit dem 1. Oktober 2017 von der Sozialhilfe unterstützt wurde. Per 2. April 2024 betrug die bezogene Sozialhilfe CHF 147'858.85. Sodann geht aus dem Betreibungsregisterauszug vom 27. März 2024 des Betreibungsamts Seeland her-