67 die Schweiz ein. In der Zeit vom 7. Dezember 2020 bis am 2. April 2021 arbeitete der Beschuldigte in einem 60 %-Pensum als Maler bei der AP.________. Vom 27. August 2015 bis 30. September 2016 und 1. Oktober 2017 bis 6. April 2022 wurde er vom Sozialdienst mit einem Betrag von insgesamt CHF 128'898.25 unterstützt. Der Beschuldigte ist verheiratet, lebt aber seit dem Jahr 2012 getrennt von seiner Frau. Er ist Vater zweier Kinder, wobei ihn seine Tochter AQ.________ (geb. 11. Februar 2006) gemäss eigenen Angaben regelmässig in der Justizvollzugsanstalt besucht (pag. 1532 Z. 41 und pag.