Wie bereits die Vorinstanz festhielt, überschritt er sodann die Grenze von CHF 5'000.00 nicht, um sich gegenüber der Bank nicht ausweisen zu müssen. Insgesamt liegt durchaus eine gewisse kriminelle Energie vor. Insgesamt bleibt es aber insbesondere aufgrund des geringfügigen Deliktsbetrags bei einem leichten Verschulden, wofür die Kammer eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten als angemessen erachtet. 17.2 Subjektive Tatschwere Zur subjektiven Tatkomponente ist zu bemerken, dass der Beschuldigte direktvorsätzlich handelte, was neutral zu gewichten ist.