Zur Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Deliktszeitraum 9 Monate (während eines Gesamtzeitraums von 11 Monaten) beträgt. Die Taten wurden folglich weder während eines sehr kurzen, noch während eines sehr langen Zeitraums durchgeführt. Aufgrund der vorliegenden Drogenmengen kann hingegen festgehalten werden, dass in diesem Zeitraum deutlich mehr als fünf Geschäfte getätigt wurden und insgesamt eine höhere Intensität der deliktischen Handlungen vorliegt. Sodann ist weiter zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte mit mehreren Drogenarten (Kokain und Heroin) operierte.