64 gelangen (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens Urteil des Bundesgerichts 6B_858/2016 vom 17. März 2017 E. 3.2). Die Referenzstrafen-Tabelle von SCHLEGEL/JUCKER sieht für eine Menge von 8'710 Gramm reinem Kokain (5'806.66 Gramm Heroinäquivalenz) und 322.4 Gramm reinem Heroin, insgesamt folglich rund 6'129 Gramm reinem Heroin, ein Einstiegsstrafmass von 89 Monaten vor. Zur Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Deliktszeitraum 9 Monate (während eines Gesamtzeitraums von 11 Monaten) beträgt.