Zu den finanziellen Verhältnissen geht aus dem Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg vom 4. April 2024 hervor, dass der Beschuldigte durch die Sozialhilfe der Stadt D.________ (Ortschaft) unterstützt wird und seine Konten per 4. April 2024 folgenden Saldo auswiesen: CHF 812.85 (Freikonto), CHF 1'230.05 (Zweckkonto), CHF 713.75 (Sperrkonto). Mit Blick auf die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten, den noch ausstehenden (Rest-)Vollzug der Freiheitsstrafe für den Schuldspruch der qualifiziert begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und die daran anschliessende Landesverweisung (vgl. E.