Der Beschuldigte weist eine Vorstrafe auf; wurde er doch mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19. September 2018 wegen einfachen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 STGB) zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 40.00 und einer Busse von CHF 150.00 verurteilt (pag.