Der Beschuldigte erhielt monatlich 977.00 Fr. resp. ab Dezember 2020 1'077.00 Fr. vom Sozialdienst, wobei die Miete und Krankenkasse direkt von der Sozialhilfe bezahlt wurden. Es ist offensichtlich, dass der Beschuldigte bei Einnahmen durch den Kokainhandel von knapp 15'000.00 Fr. monatlich keine Leistungen der Sozialhilfe erhalten hätte. Dem Beschuldigten war gemäss eigenen Angaben auch bewusst, dass er jegliche Veränderungen in den Einkommensverhältnissen der Sozialhilfe melden muss.