59 umfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1413 f., S. 55 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 12.2 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz subsumierte zum Vorwurf des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe im Rechtlichen wie folgt (pag.