305bis Ziff. 1 StGB in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. 11.4 Rechtswidrigkeit / Schuld Es liegen keine Rechtfertigungs- oder Schuldausschlussgründe vor. 11.5 Fazit Der Beschuldigte hat sich der der Geldwäscherei nach Art. 305bis Ziff. 1 StGB schuldig gemacht.