57 11.2 Argumente der Verteidigung Die Verteidigung macht geltend, internationale Geldüberweisungen würden nicht ohne Weiteres Verschleierungshandlungen gleichkommen, zumal die Vermögenswerte nachverfolgt und arrestiert werden könnten. Vorliegend seien mehrere Überweisungen an Empfänger innerhalb der EU mit bekannten Adressen (in Italien, Frankreich und den Niederlanden) gegangen. Diese Vermögenswerte könnten verarrestiert und die Empfänger ohne Weiteres ermittelt werden.