Betreffend den Besitz und das Anstaltentreffen zur Veräusserung von 274 Gramm Kokaingemisch (Ziff. I.1.3. der Anklageschrift) lauten die reinen Kokainmengen wie folgt: 216 Gramm hiervon haben eine Kokainbase von 69 %, ausmachend rund 169 Gramm reines Kokain; die restlichen 58 Gramm Kokaingemisch haben eine Kokainbase von 69 %, ausmachend rund 40 Gramm reines Kokain (d. h. insgesamt 209 Gramm reines Kokain). Insgesamt hat der Beschuldigte damit eine reine Kokainmenge von rund 8'710 Gramm zu verantworten. Der Grenzwert von 18 Gramm reinem Stoff hat der Beschuldigte demnach um das 483-fache überstiegen;