So geht die Kammer bezüglich der gemäss Ziff. I.1.1. der Anklageschrift erworbenen und weiterveräusserten 2'427 Gramm Kokaingemisch von einem Reinheitsgrad von 67.4 %, ausmachend rund 1'635 Gramm reines Kokain, aus. Betreffend die gemäss Ziff. I.1.2. der Anklageschrift weiterveräusserten Menge von 8'976 Gramm Kokaingemisch ist von einem Reinheitsgrad von 76.5 % auszugehen, was einer reinen Kokainmenge von 6'866 Gramm entspricht. Betreffend den Besitz und das Anstaltentreffen zur Veräusserung von 274 Gramm Kokaingemisch (Ziff.