d BetmG erfüllt sind. Betreffend die im Studio .________(Nummer x) sichergestellten 274 Gramm Kokaingemisch und 499 Gramm Heroingemisch ist aufgrund der sichergestellten Mengen, mangels Hinweise auf Eigenkonsum sowie die Beschaffung von Verpackungsmaterial und Digitalwaagen erstellt, dass der Beschuldigte beabsichtigte, auch diese Drogen an Abnehmer zu veräussern. Er handelte dabei mit direktem Vorsatz; der Verkauf dieser Drogen war sein eigentliches Handlungsziel. Betreffend diese Mengen erfüllt er demnach auch die Tatbestandsvariante des Anstaltentreffens zur Veräusserung (Ziff. I.1.3. und I.1.5. der AKS).