Er hat demnach 2'427 Gramm Kokaingemisch veräussert. Weiter hat der Beschuldigte im Zeitraum vom 20. September 2020 bis zu seiner Anhaltung am 21. März 2021 die bei G.________ und H.________ zuvor bezogenen 9'250 Gramm, über welche er sowohl Verfügungsmacht als auch Tatherrschaft verfügte, im Umfang von insgesamt 8'976 Gramm an unbekannt gebliebene Abnehmer gegen Entgelt übergeben. Somit ist auch die Veräusserung von insgesamt 8’976 Gramm Kokaingemisch (9’250 Gramm erhaltenes Kokaingemisch abzüglich der im Studio .________(Nummer x) sichergestellten 274 Gramm Kokaingemisch) erstellt (Ziff.