den eingereichten Belegen des Sozialdienstes der Stadt D.________ (Ortschaft) wurde der Beschuldigte vom 27.08.2015 bis am 30.09.2016 und vom 01.10.2017 bis zum 06.04.2022 mit einem Betrag von total 128'898.25 Fr. unterstützt. Weiter kann beweismässig auch als erstellt erachtet werden, dass der Beschuldigte dem Sozialdienst nicht angegeben hat, dass er im Betäubungs-