9.2 Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Diese Anklageziffer betreffend wird einzig bestritten, dass der Tatbestand von Art. 148a StGB in rechtlicher Hinsicht erfüllt ist (vgl. E. 12 hiernach). 9.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die objektiven und subjektiven Beweismittel zutreffend wiedergegeben (pag. 1405 f., S. 47 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann vollumfänglich verwiesen werden. 9.4 Würdigung durch die Vorinstanz und die Kammer Die Vorinstanz kam zu folgendem Schluss (pag. 1406, S. 48 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gemäss den eingereichten Belegen des Sozialdienstes der Stadt D.___