Der Beschuldigte hatte folglich eine deutlich bessere finanzielle Situation als die, die dem Sozialdienst zur Kenntnis gebracht wurde, und er hat durch ein absichtliches Schweigen zu diesem Punkt den Sozialdienst sowohl hinsichtlich der Realität und des Umfangs seines Einkommens und Vermögens als auch hinsichtlich seines tatsächlichen Unterstützungsbedarfs in die Irre geführt und auf diese Weise Sozialhilfeleistungen erhalten, auf die er keinen Anspruch gehabt hätte.