Daten sind auf den beiden Blättern nicht ersichtlich. Gemäss dem Beschuldigten sollen dies Zahlungen von einer Gruppe Eritreer sein, die anderen Eritreern geholfen haben, wobei er auch in dieser Gruppe gewesen sei. Da es Streitigkeiten gegeben habe, habe er die Liste behalten. Fragen wirft an dieser Liste bereits auf, warum denn der Beschuldigte selbst dort nicht namentlich aufgeführt ist und warum er diese beiden Listen fotografierte. Die Erklärungen des Beschuldigten hierzu vermögen nicht zu überzeugen. Viel wahrscheinlicher scheint, dass es – wie es die Vorinstanz festhält – sich um eine Drogenbuchhaltung handelt.