159 - 163, 568, 593 und CD-ROM). Zusätzlich befindet sich auf der CD-Rom noch eine Überweisung vom 05.02.2020 von 120.00 Fr. vom Beschuldigten an AG.________, welche sich nicht auf der Liste der Polizei in pag. 230 findet. Hingegen sind die Überweisungen vom 05.10.2020, diese wurde storniert (CD Rom, 105.00 Fr.) sowie vom 05.08.2020 (941.87 Fr.) und 06.08.2020 (2'059.01 Fr.), da es sich um Überweisungen von Eritrea in die Schweiz handelte, nach Auffassung des Gerichts unberücksichtigt zu lassen.